Kitesurf-Adventure e.K. - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragspartner und Leistungsbereiche

1.1 KITESURF ADVENTURE e.K., D-89564 Nattheim, Gartenstraße 24 führt die Vermarktung, Kundenaquise, Beratungs- & Buchungsleistungen sowie die Kundebetreuung bis zum Leistungsantritt für alle Kitesurf Adventure Kitecenter & Kitecamps aus. Vertragspartner der auszuführenden Leistung ist die jeweilige Kiteschule vor Ort. Entsprechend gelten für die Ausführung die entsprechenden AGB des jeweiligen Kitecenters.

1.2 Ausgenommen hiervon sind die Kitecamps, die von der KITESURF ADVENTURE e.K. selbst durchgeführt werden. Für die Kitecamps ist KITESURF ADVENTURE der Vertragspartner aller durch die KITESURF ADVENTURE gebuchten Leistungen. Fremdleistungen, die über Buchungspartner gebucht werden, sind nicht Bestandteil des Veranstaltungsvertrags mit KITESURF ADVENTURE. In diesem Fall begrenzt sich der Inhalt des Veranstaltungsvertrags ausschließlich auf die Durchführung der gebuchten Kitesurf-Leistung.

 

2. Vorbuchungen Kitecenter

KITESURF ADVENTURE e.K. vermarktet und bucht die Kitesurf-Leistungen aller unter der Marke Kitesurf Adventure operierenden Kitecenter und aller Partnerschulen. Für eine verbindliche Vorbuchung und die damit verbundene fixe Reservierung der Kiteleistung ist eine Anzahlung des Gesamtbetrags an KITESURF ADVENTURE e.K. notwendig. Die Kitecenter vor Ort verpflichten sich nach vollständiger schriftlicher Anmeldung und Restzahlung vor Leistungsdurchführung, die vorgebuchte Leistung im Rahmen der Möglichkeiten unter Berücksichtigung der äußeren Umstände vollständig durchzuführen. Der Veranstalter und Vertragspartner ist das jeweilige Kitecenter vor Ort. Bis zur Anreise bleibt die KITESURF ADVENTURE e.K. Ansprechpartner für Buchungsänderungen oder Stornierungen der Buchung.

 

3. Buchungen & Bezahlung Kitecamps

3.1 Die Buchung der Kitecamps erfolgt über die KITESURF ADVENTURE e.K. oder deren Buchungspartner Kitereisen.com.

3.2 Buchung Kitecamp über KITESURF ADVENTURE e.K.

3.2.1 Kitesurf Adventure Kitecamps - Im Fall der Buchung eines Kitecamps über die Kitesurf Adventure e.K. tritt selbige auch als Veranstalter der gebuchten Leistungen auf. Für die Reservierung ist mindestens eine 50% Anzahlung des Gesamtpaketpreises notwendig. Im Fall der Buchung der reinen Kiteleistung ist die komplette Zahlung bei Reservierung laut Angebot notwendig. Für alle Buchungen im Zeitraum kürzer als 4 Wochen vor Reiseantritt ist immer direkt der Gesamtbetrag für eine Buchung erforderlich. Die Restzahlung muss mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung erfolgen.

3.2.2 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird dem Teilnehmer vor Reiseantritt per Mail zugesandt.

3.2.3 Partner Kitecamps - die Kitesurf Adventure e.K. vermittelt Kitecamps ausgewählter Partner. In diesem Fall erfolgt die Zahlung an den ausführenden Partner. Der Veranstalter und Vertragspartner ist der jeweilige ausführende Partner vor Ort. Die Haftung und Absicherung obliegt vollständig dem ausführenden Partner und nicht Kitesurf Adventure e.K. Partnercamps sind entsprechned gekennzeichnet.

3.3 Buchung Kitecamp über Kitereisen.com

Kitereisen.com bzw die Surf & Action Company Touristik GmbH, Keltenring 7 - 82041 Oberhaching ist Buchungs und Kooperationspartner von Kitesurf Adventure. Zahlungsmodalitäten bei Buchung mit Kitereisen.com sind den AGB der Surf & Action Company Touristik GmbH zu entnehmen. Kitesurf Adventure tritt bei Buchung über Kitereisen.com nicht als Veranstalter des Gesamtpakets auf, sondern lediglich als mobile Kiteschule und übernimmt daher nur die Haftung für die Durchführung der gebuchten Kiteleistung. Lediglich wenn die Buchung der Unterkünfte und Transfers von Kitereisen.com bei Kitesurf Adventure stattfindet tritt selbige wieder als Veranstalter in Erscheinung.

3.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter vom Reise- bzw. Versicherungsvertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,- zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

 

4. Abschluss des Vertrages für Kitecamps

Mit der Bestätigung & Anerkennung der AGB und Teilnahmebdingungen zum Kitecamp bei der Buchung über das Buchungsportal "Tideforce" bietet der Kunde der Kitesurf Adventure e.K. den Abschluss eines Vertrages an. Sie erfolgt durch den Veranstaltungsteilnehmer auch für alle in der Buchung laut Angebot aufgeführten Teilnehmer im Fall von Minderjährigen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder (Erziehungsberechtigter) wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch Kitesurf Adventure e.K. zustande.

 

5. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

 

6. Leistungs- und Preisänderungen / Gutschriften

6.1 Wetter-, Wind-, Wellen- und Sicherheitsbedingungen können die Durchführung einzelner Leistungen einschränken oder unmöglich machen. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Spots, Inhalte, Windbedingungen oder Zeitumfänge besteht nicht.

Kann eine Leistung aus Sicherheits- oder Wettergründen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung, sofern der Gesamtcharakter der Reise bzw. Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Sollte an mehr als 70% der gebuchten Tage mit Kiteleistung eine Durchführung der Leistung nicht möglich sein, und sollte es keine andere alternative Tätigkeit als Kompensation stattgefunden haben, erhält der Kunde eine entsprechende Gutschrift die bei der Buchung des nächsten Kitecamps gegenrechenbar ist. Diese behält für drei Jahre ab Ausstellungsdatum Ihre Gültigkeit. Leistungen können dabei nicht umgewandelt werden (also z.B. von Kitekurs auf Materialmiete). Gutscheine können nicht verlängert werden.

6.2 Preisnachlässe auf Kiteleistungen durch das verrechnen von Gutschriften (auch von den Kitesurf Adventure Kitecentern) müssen durch Angabe bei der Buchungsanfrage oder zumindest vor der ersten Teilzahlung erfolgen und müssen im Angebot ersichtlich sein. Später eingereichte Gutschriften können aufgrund des Buchungsablaufs im System leider nicht berücksichtigt werden.

6.3 Preisnachlässe für Gruppen können vom Kunden bei der Buchung vorab angefragt werden. Minimale Gruppengröße ist dabei 4 Personen. Voraussetzung ist außerdem die gleichzeitige Buchung der Teilnehmer sowie die Teilnahme im gleichen Zeitraum im selben Kitecamp. Die Kiteleistung "Guided Kiting" ist hiervon ausgeschlossen.

6.4 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, erstattet Kitesurf Adventure e.K. die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich.

 

7. Reiseunterlagen

Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an den jeweiligen Buchungspartner. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie die Unterlagen nach Absprache. Im eigenen Interesse bitten wir, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

 

8. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren

8.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter bzw. dem buchenden Partner. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich per Mail zu erklären.
8.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 11 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
8.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
8.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 8.5) ausgewiesenen Kosten.
8.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren in Prozent des Gesamtreisepreises beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:

8.5.1 Standard-Kitecamps:

  • bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 %
  • 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 35 %
  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 60 %
  • 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 80 %
  • ab 13 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 %

 

8.5.2 Fernreisen-Kitecamps:

  • bis 120 Tage: 25 %
  • 119 bis 90 Tage: 40 %
  • 89 bis 45 Tage: 70 %
  • 44 bis 14 Tage: 85 %
  • ab 13 Tage oder No-Show: 95 %

8.5.3 Die pauschalierten Rücktrittskosten berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8.5.4 Bei Teilstorno resultierenden Änderungen der Reiseleistung, wie z.B. Zimmerbelegung, Transfer etc. trägt der Reisende die Mehrkosten.


9. Umbuchung, Ersatzperson

9.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der in 8.5.1 und 8.5.2 genannten Fristen eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,- Umbuchungsgebühr pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels (nur bedingt möglich), der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 8.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
9.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 50,- zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.


10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. Oder wenn die zur sicheren und sinnvollen Durchführung der Veranstaltung notwendigen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Die Beurteilung unterliegt hierbei dem vor Ort leitendem Betreuer. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesem Fall ausgeschlossen.
10.2 Der Veranstalter kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
10.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 10.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

11. Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände

11.1 Wird die Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter vor Reisebeginn gemäß § 651h Abs. 3 BGB vom Reisevertrag zurücktreten.

11.2 Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen und deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Krieg, innere Unruhen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Einreiseverbote, Sicherheitsrisiken oder vergleichbare Ereignisse.

11.3 Tritt der Veranstalter oder der Reisende gemäß § 651h Abs. 3 BGB vom Vertrag zurück, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen, zurückerstattet.

11.4 Weitergehende Ansprüche des Reisenden, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz nutzlos aufgewendeter Kosten, bestehen in Fällen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nicht.

11.5 Der Veranstalter bleibt berechtigt, notwendige Änderungen des Reiseablaufs, der Spotwahl, der Unterkunft, der Transportmittel, der Kursorte oder einzelner Programmpunkte vorzunehmen, sofern diese aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erforderlich werden und der Gesamtcharakter der Reise dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  

12. Haftung des Veranstalters

12.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Teilnahme an sämtlichen Wassersport- und Outdooraktivitäten erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Ausfälle oder Einschränkungen der Leistung, die durch höhere Gewalt, Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen, Sicherheitsentscheidungen oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände entstehen.

  

13. Ansprüche des Reisenden / Verjährung

13.1 Vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln nach den gesetzlichen Vorschriften sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

13.2 Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften gelten entsprechend. Vertragliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verjähren grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

13.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

 

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise relevanten Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Reiselandes.

Insbesondere ist der Reisende verpflichtet, sich rechtzeitig über die erforderliche Gültigkeitsdauer von Reisepass oder Personalausweis, notwendige Visa, Einreisegenehmigungen sowie vorgeschriebene oder empfohlene Impfungen und gesundheitliche Anforderungen zu informieren und diese eigenverantwortlich zu erfüllen.

Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt insbesondere für die Zahlung von Rücktrittskosten, wenn die Reise infolge fehlender oder nicht ausreichender Reisedokumente oder Einreisevoraussetzungen nicht angetreten werden kann.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Erteilung oder den Zugang notwendiger Visa oder behördlicher Genehmigungen, sofern er nicht ausdrücklich schriftlich mit deren Beschaffung beauftragt wurde.

 

15. Versicherungen des Teilnehmers

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reiseabbruch-, Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

Insbesondere bei sportlichen Aktivitäten wie Kitesurfen wird den Teilnehmern empfohlen, vor Reisebeginn zu prüfen, ob der jeweilige Versicherungsschutz auch Schäden und Risiken im Zusammenhang mit Wassersport- und Extremsportaktivitäten umfasst.

Der Veranstalter haftet nicht für Kosten oder Schäden, die durch fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutz entstehen.

15.1 Unbedingte Teilnahmebedingung ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung für Schäden an Drittpersonen. 

Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung. Es wird darauf hingewiesen, bestehende Versicherungen auf ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.

15.2 Wir empfehlen unbedingt auch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
 

16. Nutzung von Leihmaterial / Haftung bei Beschädigung

Vom Veranstalter bereitgestelltes Leih- und Schulungsmaterial ist vom Teilnehmer pfleglich und entsprechend den Anweisungen der Instruktoren zu behandeln.

Der Teilnehmer haftet für Schäden am Leihmaterial, die über den üblichen, alters- und nutzungsbedingten Verschleiß hinausgehen und durch vorsätzliche, grob fahrlässige oder unsachgemäße Nutzung verursacht werden.

Hierzu zählen insbesondere Schäden, die entstehen durch:

  • Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
  • Nutzung außerhalb der freigegebenen Bereiche oder Bedingungen,
  • Weitergabe des Materials an Dritte,
  • unsachgemäßen Auf- und Abbau,
  • Kollisionen, Grundberührungen, unsachgemässe Nutzung oder Transportfehler, die vermeidbar gewesen wären.

Der Veranstalter ist berechtigt, die Kosten für Reparatur oder Ersatzbeschaffung entsprechend des tatsächlichen Schadens geltend zu machen.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

17. Teilnahmebedingungen / Voraussetzungen

17.1 Die Teilnahme an den angebotenen Kitesurfkursen, Coachings, Shuttles, Camps und sonstigen Wassersportaktivitäten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

17.2 Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ausreichende geistige und körperliche Fitness sowie ein den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entsprechender Gesundheitszustand. Den Teilnehmern wird ausdrücklich empfohlen, sich vor Reise- bzw. Kursbeginn sportärztlich untersuchen zu lassen.

17.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung über bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Erkrankungen oder sonstige Umstände zu informieren, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten.

17.4 Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden bzw. die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt.

17.5 Alle Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer, Guides, Bootsführer und sonstigen Betreuungspersonen uneingeschränkt Folge zu leisten. Sicherheitsanweisungen sowie lokale, nationale und internationale Sicherheits- und Revierregeln sind jederzeit einzuhalten.

17.6 Bei Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, bei Selbst- oder Fremdgefährdung, bei unangemessenem Verhalten oder bei fehlender körperlicher bzw. fachlicher Eignung kann der Teilnehmer ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

17.7 Teilnehmer, die spezielle Veranstaltungen, Coachings oder Fortgeschrittenenprogramme buchen, sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.

17.8 Der zuständige Trainer oder Guide vor Ort ist berechtigt, Leistungsumfang, Kursinhalt, Spotwahl oder Materialeinsatz entsprechend den Wetterbedingungen, Sicherheitsanforderungen sowie dem tatsächlichen Könnensstand der Teilnehmer anzupassen, einzuschränken oder einzelne Aktivitäten abzubrechen.

17.9 Kitesurfen und andere Wassersportarten sind mit besonderen Risiken verbunden. Hierzu zählen insbesondere starke und wechselnde Wetterbedingungen, Wind- und Wasserströmungen, Wellengang, Materialversagen, Kollisionen, Transport- und Bootsrisiken sowie Verletzungsgefahren im Wasser und an Land. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass trotz sorgfältiger Betreuung und Organisation ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

 

18. Rettungs-, Bergungs- und Folgekosten

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Kitesurfen sowie sonstige Wassersport- und Outdooraktivitäten mit besonderen Risiken verbunden sind und im Notfall Rettungs-, Bergungs-, Such- oder Evakuierungsmaßnahmen erforderlich werden können.

Soweit solche Maßnahmen aufgrund des Verhaltens, des Gesundheitszustands, einer Fehleinschätzung der eigenen Fähigkeiten, der Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder sonstiger vom Teilnehmer zu vertretender Umstände notwendig werden, trägt der Teilnehmer die hierdurch entstehenden Kosten selbst, sofern diese nicht von einer bestehenden Versicherung übernommen werden.

Dies gilt insbesondere für Kosten im Zusammenhang mit:

  • Bootsbergungen,
  • Such- und Rettungseinsätzen,
  • medizinischen Transporten,
  • Evakuierungen,
  • externen Rettungsdiensten,
  • Krankenhaus- und Behandlungskosten,
  • Rücktransporten,
  • Schäden an Rettungs- oder Bergeequipment.

Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer geeigneten Reise-, Unfall-, Kranken- und Bergungskostenversicherung einschließlich Absicherung von Wassersport- und Kitesurfaktivitäten.

 

19. Foto-, Video- und Medienaufnahmen

Während der Veranstaltungen können durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen erstellt werden, auf denen Teilnehmer erkennbar sein können.

Der Teilnehmer erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für die Darstellung und Bewerbung der Angebote von Kitesurf Adventure verwendet werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf:

  • Websites,
  • Social-Media-Kanälen,
  • Printmedien,
  • Werbematerialien,
  • Präsentationen,
  • Onlineplattformen und sonstigen digitalen Medien.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Darstellung der Veranstaltungs- und Sportaktivitäten von Kitesurf Adventure.

Der Teilnehmer kann seine Einwilligung zur Nutzung von Bild- und Videoaufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform. Bereits veröffentlichte Inhalte müssen nach erfolgtem Widerruf nur im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten entfernt werden.

Teilnehmer, die keine Aufnahmen ihrer Person wünschen, werden gebeten, dies dem Veranstalter oder dem Trainerteam vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

 

20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

20.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20.2. Über die Website und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros an die Veranstaltungsteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Trainer während der Veranstaltung ohne schriftliche Bestätigung durch Kitesurf Adventure.

 

21. Allgemeines

21.1. Alle Angaben auf der Website entsprechen dem Stand der letzten Fassung.
21.2. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
21.3. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich möglich, aber wir empfehlen eine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarungen.
21.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

 

22. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

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